Kurz gesagt.
- Immer mehr Künstlerinnen und Bands wehren sich öffentlich gegen die Instrumentalisierung ihrer Songs auf politischen Kundgebungen.
- Original-Sänger und Rechteinhaber fordern rechtliche Handhaben, um die Aufführung ihrer Werke im parteipolitischen Kontext zu untersagen.
- Die Auseinandersetzung entzündet sich an den Grenzen von Pauschallizenzen für Versammlungsstätten.
Der Soundtrack, der nicht bestellt wurde
Es ist das Schreckensszenario für viele Musiker: Man schaltet die Nachrichten ein und hört die eigene Hymne aus den Lautsprechertürmen einer politischen Kundgebung dröhnen – für eine Partei, deren Werte man zutiefst verabscheut. Aktuelle Fälle um Boney M. und Dexys Midnight Runners zeigen die wachsende Wut von Künstlerinnen und Künstlern, deren Songs im Wahlkampf als emotionale Stimmungsmacher missbraucht werden.
Die Lücke im Urheberrecht
Das juristische Dilemma liegt oft in den Pauschalverträgen: Veranstaltungsorte zahlen an Verwertungsgesellschaften eine pauschale Gebühr, die das Abspielen von Repertoire-Titeln grundsätzlich abdeckt. Ein individuelles Vetorecht der Künstler sieht das Gesetz bei reinen Hintergrundbeschallungen bisher kaum vor. Verbände fordern deshalb eine Reform des Urheberpersönlichkeitsrechts, damit Kreative die Entfremdung ihres Lebenswerks wirksam stoppen können.
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